Hallo Zora,

ich gehe davon aus, dass zum einen das Schalterpersonal in Deutschland besser Bescheid weiss und zum einen anwesende Polizisten nicht ganz plötzlich nicht mehr anwesend gewesen sein wollen nur um sich vor einer Zeugenaussage zu drücken.

Da die Beklage (Lufthansa) in Deutschland sitzt, ist die Gerichtbarkeit auch in Deutschland. Ebenfalls wurde ein dt. RA mit der Wahnnehmung der Interessen des Fluggastes beauftragt.

Das macht schon einiges einfacher!
Wäre der Vorfall mit einer Gesellschaft aus einem fernen Land gewesen, hätte auch ein Rechtsanwalt aus diesem Land sich der Sache annehmen müssen und die Gerichte in Katar o.ä. funktionieren sicherlich auch nicht so wie in Deutschland.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.