Hallo,
Ich kann mich Bhaloulia anschliessen.
Die von dir geschilderte Vorgehensweise ist die für ausländische PKWs, die dürfen ( offiziell) nur 6 Monate pro Kalenderjahr in Marokko sein.
Für Personen gilt keine Höchstgrenze pro Jahr, nur muss man alle 3 Monate das Land verlassen um danach gleich wieder einzureisen ( auch möglich nur nach Ceuta , oder spanisches Festland oder natürlich per Flugzeug ).
Ich befürchte Ihr habt da von Anfang an falsche Informationen gehabt oder das PKW Gesetz fälschlicherweise auch für Personen angewendet...
Gruss

Sara


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Nächste Fahrt D->MA : Februar 2018
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