Hallo Gabriele,

in einem alten Zeitungsartikel "Was Rentner im Ausland beachten müssen", den ich vor mir liegen habe, geht hervor, dass es seit 1986 mit Marokko und mit allen EU-Mitgliedern ein Sozialversicherungsabkommen gibt.
Und weiter im Text: "Schutz bei Krankheit
Eine medizinische Behandlung bei Krankheit ist nicht exportierbar.
handelt es sich um einen EU-Staat oder besteht mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen, so gibt's keine Probleme. In diesem Fall ist die Sozialversicherung des Aufenthaltsstaates verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die deutsche Kasse rechnet mit der ausländischen Versicherung ab. In anderen Ländern muss selbst gesorgt werden.

Geld statt Pflege
Bei der Pflegeversicherung kann allenfalls ein Teil der Leistungen "mitgenommen" werden. Die Geldleistungen (205 bis 665 Euro pro Monat) werden in der EU sowie in die Länder des europ. Wirtschaftsraumes überwiesen, nicht aber die teureren Sachleistungen.

Elvire