daumen2
Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt die polizeilichen Auflagen und Gericht verbietet Dügida erneute Demonstration vor Moschee
Antwort auf:
...Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag die polizeilichen Auflagen für die am Abend geplante Demonstration der islamfeindlichen "Dügida"-Gruppe bestätigt.
Demnach durfte die Demonstration nicht auf der Adersstraße an einer Moschee vorbeimarschieren, sondern musste auf der Scheurenstraße kehrtmachen.
Außerdem durfte die Anmelderin Melanie Dittmer die Gruppe nicht als Versammlungsleiterin anführen und auch nicht reden...

Westblick-Audiobeitrag u.a. über Dügida (siehe ab 16:59 min.)


Geht doch!!! daumen3