Verwaltungsgericht Düsseldorf: "Dügida" darf bei Demonstration den geplanten Weg nehmen

Hier noch Artikel über den Vorfall vor der marokkanischen Moschee in Düsseldorf:

"Dügida" setzt Demo-Route vor Moschee durch
Antwort auf:
...Es ist das dritte Mal, dass polizeiliche Auflagen für "Dügida" vom Gericht gekippt wurden. Die Gruppe marschiert seit Januar jeden Montag durch das Bahnhofsviertel. Weil die Parolen der Rechtsausleger viele Gegendemonstranten auf den Plan rufen, wird jede Kundgebung von mehr als 1000 Beamten gesichert. Für den Montag hatte "Dügida"-Organisatorin Melanie Dittmer erstmals einen Rundkurs beantragt, der vom Hauptbahnhof an der Moschee an der Adersstraße vorbeiführen sollte.
Die Argumentation der Polizei, dort würden Gläubige an ihrem Grundrecht auf Religionsausübung gehindert, ließ das Gericht nicht gelten: Die Beamten müssten sicherstellen, dass die Moschee-Besucher zu ihrem Gotteshaus gelangen könnten, ohne dass es zu Übergriffen kommt. Oberbürgermeister Thomas Geisel regierte mit Unverständnis auf die Entscheidung: "Die Route entlang einer Moschee ist offenkundig eine reine Provokation", sagte er. "Ich verstehe nicht, was dies mit dem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu tun haben soll."...

Dügida darf doch zur Moschee
Dügida-Demo durfte an Moschee vorbeiziehen
Dügida zog an Moschee vorbei


Übrigens ist diese 18. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes keine Unbekannte, wenn man sich alleine die Freisprüche von der Polizei festgestellter gewalttätiger ostdeutscher Hooligans durch diese Gerichtskammer ansieht:
VG Düsseldorf: Gewahrsam in Düsseldorf war rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht in Münster ist da offenbar schon anders gestrickt, was hoffen lässt:
Antrag gegen städtischen Aufruf gegen DÜGIDA ohne Erfolg