Hast du eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt., dann musst du den Händler fragen, ob er dir die MwSt. zurückerstattet. Er ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Wenn ja, dann gibst du ihm die bei der Ausfuhr aus Europa vom letzten zuständigen Zoll (das musst du zwingend bei einem europäischen Ausfuhrzollamt an der Aussengrenze machen, der Zoll will das Fahrzeug sehen) abgestempelte Originalrechnung. Ist das Fahrzeug bereits schon ausgeführt, dann geht das nicht mehr nachträglich! Letztlich erstattet dir der Händler die MwSt. zurück und das Fahrzeug ist in seiner Buchhaltung so zu sagen nur ein Durchlaufposten. Der Deutsche Zoll oder das Finanzamt zahlt keinen Cent aus! Es ist immer der letzte Verkäufer, der die MwSt. ausgleicht (wohlgemerkt, er kann, aber muss nicht!). Alles andere sind Märchen!
Ich lebe am Bodensee in der Schweiz nahe der Deutschen Grenze (ist eine EU-Aussengrenze), kaufe viel in D ein und lasse mir immer die Deutsche MwSt. auf diesem Weg erstatten (egal ob es sich um Gemüse oder Autos handelt, das Verfahren ist immer das selbe!).

Last edited by omar11; 17/02/15 05:49 PM.