Hallo,



Antwort auf:
Najib, das Religionsbuch über die Gesetze des Heimatlandes zu stellen ist in Ordnung, solange beides zusammenpasst. Meistens passt es ja auch zusammen. Wo es nicht zusammenpasst, hat die Religionsfreiheit wie ich finde ihre Grenze.


Dann findest Du es richtig, wenn in Nordkorea praktizierende Christen in's Lager kommen?

Im Koran gibt es keine Pflicht, die dem Grundgesetz entgegen stehen würde. Wäre das so, dann müsste man das Grundgesetz noch mal überdenken. Es ist nicht verboten, die Geschlechter gleich zu behandeln und wenn der Schwimmunterricht nicht aus hygienischen Gründen im nur im Bikini, sondern auch in einem Ganzkörperanzug vonstatten gehen könnte, dann wäre auch der Schwimmunterricht kein Integrationshindernis.
Wo man das Glaubensbekenntnis sprechen, beten, fasten, Almosen geben und wenn's reicht, nach Mekka pilgern und sich anziehen wie man will kann, kann man auch als Moslem leben.
Das alles lässt das Grundgesetz zu und deshalb ist es unsinnig mit dem GG gegen den Koran zu protestieren. Das Eine schließt das Andere nicht aus.
Unsinnig wird es, wenn von den Moslems, die das wissen, verlangt wird, sie sollten dabei mitmachen, wenn das GG verteilt wird, um den Schaden einer Koranverteilung einzugrenzen.
Damit würde er sich selbst den Glauben absprechen.


Gruß
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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