Hallo Hulk,

Die Video-Aufrufe von Herrn Lau sind weniger geworden, AsD.
Ich habe mich noch einmal durch die Gesetzlichkeiten gegoogelt und muss jetzt einen Fakt revidieren. Für den IS gibt es ein Betätigungs- und Kennzeichenverbot. (Ich sehe das trotzdem sehr gespalten. Nun muss man schauen, wie das weitergeht.)
In diesem Zusammenhang hat der IS das Glaubensbekenntnis und das Sigel mit der Hintergrundfarbe schwarz (Es soll eine der Lieblingsfarben des Propheten gewesen sein. Die andere sei grün gewesen.) diffamiert.

Innenminister verbietet „Islamischer Staat“

Baden-Würtemberg Landesamt für Verfassungsschtz


Für mich erleichternd: Die innermuslimische Debatte um den Extremismus ist ins Rollen gekommen.



Hier noch mal zwei Links, der meine Ausführungen bestätigen.

Der deutsche Kampf gegen den IS-Terror

Salafistische Wortführer testeten ständig aus, wie weit sie in ihren Aufrufen gehen können, ohne sich strafbar zu machen. Das Betätigungs- und- Unterstützungsverbot für den IS setzt ihnen jetzt eine klare Grenze und macht es auch den Behörden leichter, Hassprediger dingfest zu machen.

Ein Glaubensbekenntnis in den Fängen des Terrors

Der Hintergrund: Durch die Verwendung des zentralen islamischen Glaubensbekenntnisses auf ihrer Flagge versuchen IS-Terroristen, ihre Taten religiös zu legitimieren und die Zustimmung von gewöhnlichen Gläubigen zu erhalten. Muslime dürfen sich davon nicht täuschen lassen und ihnen eine solche Vereinnahmung nicht eingestehen.
Das Innenministerium stellt in den Eckpunkten der Verbotsverfügung klar: „Das Kennzeichenverbot richtet sich nicht gegen islamische Symbolik allgemein. Es werden weder Teile des islamischen Glaubensbekenntnisses noch das sogenannte Prophetensiegel an sich verboten, sondern allein die spezifische Verwendung dieser Kennzeichen durch den IS für seine verfassungswidrigen Zwecke. Der IS benutzt dieses Kennzeichen in dieser spezifischen Kombination seit 2004 ausschließlich in einem terroristischen Kontext. Er missbraucht damit zentrale Symbole des Islam für seine terroristischen Zwecke. Das heutige Verbot erschwert diesen Missbrauch von Religion und religiöser Symbole durch den IS oder Extremisten und Terroristen, die dem IS nahestehen.“
Konkret heißt das: Die öffentliche Verbreitung der IS-Flagge ist verboten, die Verbreitung der Schahāda nicht. Auch das Prophetensiegel darf öffentlich gezeigt werden.



Hoffen wir, dass das so bleibt.






When the rich wage war
is the poor who die.
LP