Hallo Thomas,
Ich dachte jetzt an den Fall, dass eine Stelle besetzt werden soll und in dem Moment kein Marrokaner mit Deutsch als Muttersprache gefunden wird bzw. der Arbeitgeber behauptet, keinen zu finden. Wie soll man ihm nachweisen, dass er doch einen hätte finden können? In Spanien gab es, wenn ich mich richtig errinnere , früher auch so ein Gesetz. Aber wer einen Ausländer einstellen wollte, hat es sich dann halt so hingebogen, dass nur dieser die gestellten Anforderungen erfüllt . Bei Hilfsarbeiterjobs geht das natürlich nicht.


LG