Salam liebe Forumleser.

Ich benötige mal Euren Rat/Eure Erfahrungen im Bereich der Übertragung von Grundstücke/Immobilien in Marokko.

Unser Vater (unsere Mutter ist leider vor Kurzem verstorben) möchte eine Art Vorerbschaftsübertragung durchführen, d. h. er möchte jetzt schon seine Besitztümer (Haus, Grundstück) auf seine Kinder übertragen. Da wir alle hier in Deutschland geboren sind und auch nicht der marokk. Sprache perfekt mächtig sind und uns noch weniger mit der marokkanischen Rechtssprechung auskennen, haben wir uns schon mal rechtlichen Rat bei einem Juristen geholt, stehen aber noch immer vor einigen Unklarheiten. Man teilte uns mit, dass die Übertragung in Marokko bei einem Notar durchgeführt wird, evtl. mit Unterstützugn eines Anwalts. Weiterhin benötigen wir beglaubigte Vollmachten für die Geschwister, die nicht anwesend sind. Weiß einer, woher bzw. wer solche Vollmachten (in Französisch ud Arabisch?) erstellt und ob es hierzu einen entsprechenden Vordruck gibt. Wird die Vollmacht vom marokk. Konsulat beglaubigt und hat diese dann in Marokko auch Rechtskraft? Wäre schön wenn Ihr mir Eure Erfahrungen hier mitteilen könntet. Gruß