Hallo!

Die Vollmacht vom ADAC ist diese:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Vollmacht_tcm4-27639_128874.pdf


In Östereich beim ÖAMTC heusst es Benützungsbewilligung
Infos hier ( http://www.oeamtc.at/portal/benuetzungsbewilligung-oeamtc+2500+1095397?env=a25vdD0xMTIxMTM4)- Formular in allen ÖAMTC Stützpunkten.

Wird erfahrungsgemäß mit Ausweis des Bevollmächtigten ausgefüllt und dann mit Stempel vom ADAC/ÖAMTC versehen, der Bevollmächtigte muss EU Bürger sein , muss aber nicht anwesend sein ( Ausweispapiere reichen aus).

Damit kann man dann in Marokko als Bevollmächtigter mit einem fremden fahrzeug einreisen und bekommt den grünen Einreiseschein.
Ob man allerdings damit auch mehrere fahrzeuge auf einmal mitnehmen darf, weiss ich nicht. Ich würde davon ausgehen, nur 1 Fahrzeug pro Person, könnte aber auch Ausnahmen geben??

Ausnahme : Transporter. Hierfür gelten ab 1.5. 2014 neue Regeln.Siehe http://www.douane.gov.ma/web/guest
(http://www.douane.gov.ma/dms/loadDocument?documentId=62776)

Gruss

Sara


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