umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen.
Schwieriger wird es dann werden, wenn du es in der Kombination Deutschland/Schweiz oder Deutschland/Österreich versuchen willst.
Da hab ich mal wieder Mist geredet! Seit 2007 ist Beibehaltungsgenehmigung bei Annahmen von EU und CH Staatsbürgerschaften nicht mehr nötig!