Original geschrieben von: m_o_u_n_i_a
umgekehrt könnte ich die marokkanische erwerben (durch Ehegatte), müsste meine deutsche aber ablegen.


Original geschrieben von: tagbasil
Schwieriger wird es dann werden, wenn du es in der Kombination Deutschland/Schweiz oder Deutschland/Österreich versuchen willst.


Da hab ich mal wieder Mist geredet! Seit 2007 ist Beibehaltungsgenehmigung bei Annahmen von EU und CH Staatsbürgerschaften nicht mehr nötig!