Original geschrieben von: Laurencia
Immerhin sind gebürtige Marokkaner, die eine europ. Staatsangehörigkeit erwerben, ja auch noch im Besitz ihres marokk. Ausweises.

Richtig, Marokko ist eines der scheinbar wenigen Länder, deren Ausweis beim Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit nicht abgegeben werden muss/kann. Bis jetzt war mir auch nur bekannt, dass man die marokkanische Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten kann. Also eine durchaus interessante Frage.

Gruß