Eine Ergänzung zu Beldias Ausführungen (von Wikipedia)
Deutschland[
Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen an bestimmten Feiertagen, den sogenannten Stillen Tagen (z. B. Karfreitag oder Volkstrauertag).
Das „Tanzverbot“ betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sein können. Zudem gibt es einige Sonderregelungen: So gilt beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot musikalischer Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb. Im Gegensatz dazu beginnt in Berlin alljährlich am Karfreitag ein großes Tanzsportturnier[2].
Die vom Tanzverbot betroffenen Tage sind in den Bundesländern unterschiedlich und werden durch die jeweiligen Feiertagsgesetze oder zusätzliche Verordnungen geregelt.[3]
Tag/Land BW[4] BY[5] BE[6][7] BB HB[8] HH[9] HE MV NI[10] NW[11] RP SL SN ST SH TH
Neujahr 03–11 04–12
Heilige drei Könige 03–11
Aschermittwoch 02–24
Gründonnerstag G 02–24 04–24 05–24 18–24 04–24 04–24
Karfreitag G G 04–21 G 06–21 02–24 G G G G G G G G G G
Karsamstag G G 00–04 00–02 G 00–18 G 00–06 G G
Ostersonntag 03–11 04-12 00–16
Ostermontag 03–11 04-12
Himmelfahrt 03–11 04–12
Pfingstsonntag 03–11 04–12
Pfingstmontag 03–11 04–12
Fronleichnam 03–11 04–12
Allerheiligen 03–24 02–24 05–18 04-24 04–24
Allerseelen K 00–18
Volkstrauertag 03–24 02–24 04–21 04–24 06–17 06–15 04–24 05–24 05–24 05–18 04–24 04–24 03–24 05–24 04–24 03–24
Buß- und Bettag 03–24 02–24 04–18 03–24 05–24
Totensonntag 03–24 02–24 04–21 04–24 06–17 06–17 04–24 05–24 05–24 05–18 04–24 04–24 03–24 05–24 04–24 03–24
Heiligabend 03–24 14–24 13–24 17–24 13–24 13–24 16–24 13–24 14–24 16–24 15–24
1. Weihnachtstag G 04–12 00–16
2. Weihnachtstag 03–11 04–12
Legende:
G : ganztägiges Tanzverbot
K : 05–24 Uhr in Gemeinden mit mindestens 40 Prozent katholischer Bevölkerung[12]
13–24 : mit Angabe der Uhrzeit
: kein Tanzverbot
Darüber hinaus gibt es zum Teil besondere Bestimmungen, dass Gottesdienste nicht durch Lärm gestört werden dürfen.

Last edited by tagbasil; 04/08/13 10:58 AM.