Am letzten Weekend wurde in Rabat ein junger Mann von der Polizei festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurde weil dieser auf dem Bd. de la Victoire in Rabat von einer Polizeipatrouille beim Rauchen einer Zigarette ertappt wurde.

Artikel 222 des Marokkanischen Strafgesetzbuches (Code pénal marocain) untersagt Essen während des Ramadans in der Oeffentlichkeit vor Sonnenuntergang bei einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten und einer Busse bis zu 120 Dirham.

http://www.bladi.net/cigarette-ramadan-maroc.html