Original geschrieben von: Jasmin Hauser
Hallo,

ich bin mir da nicht ganz sicher, dass es sich hierbei um eine rechtswidrige Handlung handelt.

Hier die Beschreibung was überhaupt eine Verpflichtungserklärung ist:


"Inhalt der Verpflichtungserklärung:
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten sich Dritte (in der Regel Verwandte oder Bekannte) gegenüber der Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung, alle Kosten für den Lebensunterhalt der Ausländerin bzw. des Ausländers zu tragen und sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten evtl. erforderlicher Abschiebemaßnahmen. Die Verpflichtungserklärung ist somit vergleichbar mit einer Bürgschaft."



Quelle: https://www.rlp-buergerservice.de/bis/kv...kategorieId=181

des weiteren ist Folgendes zu beachten:
"Die Verpflichtungserklärung begründet nach Auffassung der Rechtsliteratur keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer, eröffnet aber staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind, also etwa Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_%28Ausl%C3%A4nderrecht%29

Zudem ist keine Regelung zu finden, bezüglich Verwandschafts- bzw. Bekanntschaftsverhältnis. Auch, dass der sich Verpflichtende kein Geld dafür annehmen darf ist nicht geregelt. Zumindest ist nichts dazu auffindbar und nicht in der Verpflichtungserklärung formal beinhaltet...

Die Verpflichtungserklärung erfüllt die Funktion einer Absicherung für den Staat, dh. es wird gesetzlich abgesichert, dass der ausländische Gast dem Staat keine Kosten verursacht.
Ich gehe davon aus, dass es irrelevant ist, ob der sich Verpflichtende dafür Geld bekommt oder die Bekanntschaft übers Internt stattgefunden hat. Der Staat wird sich auf alle Fälle an ihn wenden, wenn es dazu kommen sollte, dass Kosten durch den Aufenthalt entstehen. Und ganz allein das ist die Funktion dieser Erklärung.
Es ist also wohl davon auszugehen, dass wenn sich jemand findet, der sich dazu verpflichtet und alle Angaben im Formular für die Verpflichtungserklärung wahrheitsgemäß sind, es keine rechtswidrige Handlung darstellt. Allerdings sehe ich eher das Problem in der Angabe zur Beziehung zum Antragsteller. Was müsste man in diesem Fall angeben? Falls dazu falsche Angaben getätigt werden, handelt es sich selbstverständlich um eine Straftat.



Wenn ich mir die Verpflichtserklärung durchlese, kann ich mir kaum vorstellen, dass es jemanden geben wird, der sich bereit erklärt für Menschen, die er garnicht kennt, so etwas zu unterschreiben.



@anonyym

Ihr wolltet doch in Nador heiraten. Was klappt daran nicht?

Last edited by _Sandra_; 23/07/13 12:46 AM.

Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.