Noch eine Frage: hast du damals für deine Schwägerin außer der elekronischen Verpflichtungserklärung eine Einladung geschrieben, die sie auf die Botschaft mitgenommen hat?
Ich bin unsicher, wie die das überprüfen wollen, mit der Beziehung zwischen Einlader und eingeladener Person...
Schriftlich? Mündlich?