Danke, Thomas für deine Antwort!

Ich habe so eben noch mal überprüft, was auf der Homepage der dtsch.Botschaft steht. Dort habe ich gesehen, dass es nicht zwingend nötig ist, bereits einen Flug zu reservieren - wenn es sich um einen "Besuchsaufenthalt" anstatt "Tourismusaufenthalt" handelt... gut zu wissen!
Hatte das irgendwie anders in Erinnerung.

Welche Dokumente nun übersetzt und welche legalisiert werden müssen, hab ich noch nicht ganz beantwortet bekommen - denn meiner Meinung nach sind die Angaben dazu auf der Homepage sehr verwirrend.
Wenn es sich nun um eine Arbeitsbestätigung handelt, in welcher Form würdest du die denn an die Botschaft weitergeben?
Übersetzen wäre hier sicher keine schlechte Idee.

Die Heiratsurkunde ist denk ich ein Dokument, das auf alle Fälle legalisiert werden muss.
Soweit hab ich das zumindest verstanden. Lasse mich aber auch gern eines Besseren belehren, wenn das jemand weiß!?