hallo

lodrice,

Antwort auf:
Mit Latino und Danissa gehe ich aber genauso konform, wenn Gruppenzwang und behördliche Sanktionen für öffentlich bekennende Ramadanmuffel angeprangert werden. Da denke ich persönlich überhaupt nicht in religiösen Schemata, sondern rein weltlich. Und wenn religiöse Regeln teilweise aus Angst vor polizeilicher Stafe oder -noch schlimmer- Angst vor der Strafe Allahs befolgt werden, kann das IMHO nicht im Sinne des Erfinders sein. Was mich dann doch fragen lässt: wenn schon die Strafe Gottes droht, wieso setzt dann die Polizei noch eins obendrauf?


behördliche sanktionen gibt es nur, wenn in der öffentlichkeit das fasten gebrochen wird. das ist dann ein öffentliches ärgernis, wie in deutschland laute musik um mitternacht auf dem balkon oder ein paar hat sex am samstagvormittag in der fussgängerzone.
das dürfte den staat ja auch nichts angehen, da man ja durchaus sex haben darf und laute musik darf man ja auch hören.
in diesen fällen kommt aber doch die ordnungsmacht und unterbindet das treiben, weil sich andere dadurch gestört fühlen.
jeder kann im ramadan in seinen vier wänden essen und trinken, rauchen und vögeln, soviel er will und kann sogar sagen, dass er das macht. sanktionen gibt es erst, wenn er es öffentlich macht.

ich denke, damit kann man einen monat lang leben.

gruss
Najib






um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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