Antwort auf:
Für Moslems ist es nicht ratsam sich im Maghreb während des Ramadans tagsüber in der Oeffentlichkeit beim Essen oder Trinken erwischen zu lassen. In Marokko sieht Artikel 222 des Strafgesetzbuches für öffentliches Nicht-Fasten während des Ramadan bis zu sechs Monaten Gefängnis vor.


Jede Religion hat seine Tradition, seine Gesetze und Riten.
Bei den Katholiken gibt es keinen Ramadan. Katholische Geistliche sind an ein Zölibat gebunden.
Trotzdem gibt es viele Gesetzesbrecher unter katholischen Priestern.
Viele verführen sogar Jugendliche.
Wie sieht es denn da aus mit dem Strafgesetzbuch?