Original geschrieben von: tagbasil
Es gibt auch Ausnahmen von der Fastenpflicht.
Unter andern sind auch Reisende und Kranke ausgenommen.


Kranke, Reisende, Schwangere, Greise, geistig Beeinträchtigte....

Da braucht man kein "wissender Schreiber" zu sein - eigentlich reicht es, diesen Teil des Verses 286 Baqara zu kennen:

«Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.»

Gruß Chadidscha