hallo

Antwort auf:
Wenn jemand sich zur Bundeswehr verpflichtet hat, dann muss ihm vorher bewusst gewesen sein, dass er notfalls auch töten muss.


aber dass man auch töten kann, weis man erst, wenn man es getan hat.
wie soll ich mir jetzt eine eignungsprüfung bei so einem soldatenverein vorstellen?
das problem ist tatsächlich die generalisierung.
ich spreche von dem soldaten, der merkt, er kann nicht töten. da liegt der feind, er hat ihn im visier, kann aber nicht abdrücken, oder den der die drohne lenkt und zwar weis, der terrorist befindet sich auf der hochzeit da unten, aber nicht abdrückt, weil es eine hochzeit ist. den meine ich, nicht den, der zur bundeswehr geht, um einen schlanken lenz zu schieben und früh in rente zu gehen.
dass es die gibt wissen wir, aber die sind nicht das thema, mögen sie auch in der mehrzahl sein.
die bundeswehr ist ja sowieso aussen vor, weil man in deutschland ja gewissensgründe geltend machen kann. das ist aber in den meisten anderen staaten der welt nicht so.

was mich wundert, ist, dass fast niemand den kern des ganzen erkennt.
es geht in allen meinen beispielen nicht um eine zweierbeziehung, sondern darum, dass das versprechen hauptsächlich in das leben eines dritten eingreift, der nichts versprochen hat und wahrscheinlich noch nicht
mal was von dem versprechen weis. wäre kein kind im spiel, gäbe ich jeder hier recht.
der soldat hat angst vor der wand, drückt ab und ein dritter ist tot.
der mann hat angst um seine ehe, duldet den hund und dem kind passiert ein unglück.

darum geht's im kern und nicht um nibelungentreue.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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