hallo

merlina,

ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Antwort auf:
Dann gilt das Gebot in der Wohnung keine Hunde zu halten aber für ihn als Muslim, nicht für seine nichtmuslimische Frau. Gut, die könnte ihm zuliebe nachgeben. Könnte, muss aber nicht. Sie könnte auch ihm zuliebe auf Schinken im Kühlschrank verzichten, muss aber nicht.


es geht nicht um ihn, er würde den schinken im kühlschrank ja dulden.
es geht um die in ihm tiefverwurzelte vorstellung, dass ein hund im haus die schutzengel vertreibt. dazu muss er nicht regelmässig beten. solange die nur ihn zu beschützen hatten, hat er seiner frau zuliebe darauf verzichtet, vielleicht gerade weil er die religion nicht so ernst nimmt., aber solange er den ramadan einhält, glaubt er auch an die engel. jetzt geht es nicht mehr nur um ihn, sondern um das kind. das ist das problem, so wie ich das sehe. ich finde das ehrt ihn und sollte kein grund sein, ihn zum teufel zu jagen. versprechen hin, versprechen her.
man kann nun diskutieren, ob das alles rational ist, oder eher nicht, aber wenn es auch nur in seiner vorstellung stimmt,kann er nicht anders handeln, wenn er seine verantwortung für die famillie ernst nimmt.

ich kenne ihn nicht und theoretisiere nur, aber die sache einmal aus dieser richtung zu sehen, kann simsalabim nicht schaden.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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