Ich glaube bei der Behörde,wie sie heisst weiss ich gerade nicht. Ich kenne das aber nur für verheiratete binationale Paare,falls sie auf der Strasse angehalten werden durch die Touristenpolizei.Es gab aber mal hier schon etwas darüber. Oder vielleicht bemühst du mal Google.

Wie Thomas sagt,nützt diese Verlobungsurkunde garnichts.Nur für die Strasse,damit ihr nicht angehalten werdet. Es gibt die Möglichkeit Ferienwohnungen zu mieten.Am besten bei Ausländern,wie Franzosen oder Engländern z.B.Da muss aber auch zuerst angefragt werden.Jeder Vermieter(auch der Marokkaner selbst) macht sich offiziell strafbar,wenn er ein gemischtes,unverheiratetes Paar aufnimmt.Internationale Hotelketten wie Ibis machen da Ausnahmen(Hörensagen)

Bei jeder Ankunft in Marokko müssen ja die Anmeldekarten ausgefüllt werden.Wie es ist,wenn der Wohnsitz des Marokkaners/Marokkanerin im Ausland ist mit Aufenthaltsgenehmigung entzieht sich meiner Kenntniss.

Es gibt ja dann noch die Möglichkeit 2 getrennte Zimmer zu nehmen,das weisst du ja jetzt ALLES und es wird sich nichts ändern....sorry smile



LG Gabriele