hallo

ich nehme mal an, dass mr "verheiratet" anstatt "zusammen" geschrieben hätte, wäre sie mit ihm verheiratet.

Antwort auf:
Islamisch gesehen darf er es, aber wenn ich richtig informiert bin, nicht hinter dem Rücken der ersten Frau. Und wenn er islamische Rechte für sich beansprucht muss er auch die dazugehörigen Pflichten erfüllen, d.h. Die Threadstellerin genauso versorgen wie Frau und Kind in Marokko. Da braucht er ein sehr gutes Gehalt.


islamisch gesehen, macht er nichts falsches, falls meine obige annahme stimmt.
islamisch wäre höchstens das unverheiratete zusammensein mit mr ein problem.
die frau in ma wäre ja dann seine erste frau und er müsste die fragen, wenn er mr heiraten wollte.

sein gehalt muss halt reichen um frau und kind in ma und sich selbst zu versorgen.
das können viele marokkaner in deutschland.

gruss
Najib

ps: ich hoffe der grossartige thomas friedrich verzeiht mir auch diesen dummen kommentar zu einem ernsten thema.




Last edited by Najib; 15/02/13 02:12 PM. Reason: ps

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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