Ach du heiliger Strohsack.....

Ich hatte mich damals direkt an die Bundespolizei gewendet. Das sind die da hocken und die Pässe kontrollieren.

Ein sehr netter Herr Schmitt hatte geantwortet.

Allerdings ist es bei uns umgekehrt. Ich Deutsch mein Mann Marokkaner und damals noch im Pass mit Mädchenname und mein Mann schon vorgeflogen nach Marokko. Da wurde mir das ebenso erklärt das ich was in der Hand brauche.Aber nicht so umständlich wie die das hier haben wollen.

Antwort auf:
Sehr geehrte Frau ......,

für die geplante Auslandsreise empfehle ich, eine Kopie der Geburtsurkunden und eine formlose Einverständniserklärung des sorgeberechtigen Vaters mitzuführen, aus der hervorgeht, dass er mit der Auslandsreise der Kinder einverstanden ist.
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

- Personalien der Kinder
- Personalien und Erreichbarkeit des erklärenden Vaters
- Reiseroute
- Personalien der begleitenden Mutter
- Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)

Erlauben Sie mir vorsorglich noch folgenden ergänzenden Hinweis:
Auf Grund einer Verordnung des Europäischen Parlamentes sind Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt der Kinder. Diese benötigen ab dem genannten Zeitpunkt ein eigenes Grenzübertrittsdokument.
Diese Verordnung findet jedoch nur auf von den Mitgliedsstaaten der EU ausgestellte Pässe und Reisedokumente Anwendung. Für Drittstaaten gilt die Verordnung mithin nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Werner Schmitt


So bin dann mit ein selbstverfassten Brief zum Bürgerhaus hab es mir dort Stempeln lassen und mein Mann hat unterschrieben das er damit einverstanden ist. Fertig aus.

Aber warum so Gedanken machen um das Kind das bereits 20 ist ??T und eigendlich alleine Reisen könnte da doch nichts bewiesen werden muss ???

Auch was nicht klar ist...das die Kinder deinen Nachnamen haben und es doch klar ist das es deine Kinder sind da brauch man sowas doch gar nicht. Bei mir ging es um die Namen das ich sowas gebraucht habe.

Last edited by ThaiMaroc; 04/02/13 11:21 PM.