Bei Deutscher Staatsangehörigkeit brauchst Du folgendes.
Wenn Du in Marokko heiratest:
Geburtsurkunde
Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland und Rabbat.
Scheidungsurteil
Ehefähigkeitsbescheinigung aus Marokko.
Nachweis das Du in Deutschland nicht mehr verheiratet bist,
das Scheidungsurteil reicht nicht aus.
Alles muß von einem anerkannten Übersetzer ins arabische Übersetzt werden.
Wenn Du in Deutschland heiratest:
Geburtsurkunde ( ins Deutsche übersetzt )
Deinen Ausweis.
Das wars.
Aber Dein zukünftiger hat Papierkrieg vor sich.
Wenn ihr in BRD heiraten wollt darf alles nicht älter als
3 Monate sein, eine heirat in Deutschland ist aber schwierig.
In Marokko:
Ausweis, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung.
Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt muß Dein Zukünftiger
ein Besuchsvisum erhalten und es muß alles in den 3 Monaten passieren, wenn ihr in Marokko heiratet mußt Du eine Familienzusammenführung beantragen, dauert alles sehr lange.
Ich wünsch Euch viel Glück und Ausdauer. Plane genug Geld und Zeit ein,
es liegen viele Laufereien und Unkosten vor Euch.
Seit wann geht das denn?
Das muss doch dann der marokkanische Partner beantragen .... der deutsche Partner kann dazu gar nichts beitragen - außer "gut Wetter machen bei der ABH" .... es sei denn, es hätte da letztens extreme Änderungen gegeben, die mir komplett entgangen sind ....