hallo

borgward,

Antwort auf:
woher hast du die info das kinder in d zur schule gehen müssen ?

kindergeld resultiert aus dem steuerrecht.


hättest du nur noch ein stückchen weitergelesen, dann hättest du dir diese antwort sparen können und stattdessen eine antwort auf meine frage, ob meine kinder auf den schnappschüssen einen wesentlich anderen eindruck auf dich machen, als auf dem "gestellten" bild?
davon hängt es nämlich ab, ob deine exkursion in die theoretische fotografie einen sinn ergibt, oder nicht.

Antwort auf:
Anspruch auf Kindergeld haben deutsche Staatsangehörige sowie freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, Bürger aus Norwegen, Island und Staatsbürger der Schweiz sofern sie in Deutschland ihren Wohnsitz haben.
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Wer im Ausland wohnt, kann Kindergeld erhalten, wenn er in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
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Es werden grundsätzlich nur Kinder mit einem Wohnsitz in Deutschland, der EU oder dem EWR berücksichtigt. Es bestehen aber auch Ausnahmen.


quelle: wikipedia

wo die kinder ihren wahren wohnsitz haben, wird anhand des schulbesuches festgestellt.
auch bin in d nicht einkommenssteuersteuerpflichtig und schon gar nicht unbegrenzt.


gruss
Najib

Last edited by Najib; 28/12/12 11:55 AM. Reason: ergänzung

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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