Original geschrieben von: Najib
hallo


Antwort auf:
Große Sprüche, doch selber absolut noch nichts auf die Wege gebracht. Bei Najib heisst es, dass er vom Kindergeld seiner zahlreichen Kinderschar lebt, die in Deutschland angemeldet sind.


das mit dem kindergeld wäre ja super, doch leider müssen sie zum kindergeld bekommen in d in die schule gehen, was bei realistischer einbeziehung aller unkosten, mehr kosten als das kindergeld bringen würde.

gruss
Najib


moin,najib
woher hast du die info das kinder in d zur schule gehen müssen ?

kindergeld resultiert aus dem steuerrecht.

,,Rechtsgrundlage für die Gewährung von Kindergeld
sind die §§ 31, 32 und 62 ff des Einkommensteuergesetzes (EStG).,,

wer in D noch irgendwie steuerpflichtig ist und im ausland lebt,
sollte seinen anspruch prüfen um sich zu vergewissern.


best regards
borgward