Diese Diskussion hat zwei unterschiedliche Ebenen: Einerseits die persönliche Bewertung der Beschneidung andererseits die Frage, ob man dies staatlich sanktionieren bzw. regeln sollte.

1. Meine persönliche Einstellung zur Beschneidung

Ich denke, daß die Menschen grundsätzlich schon (mehr oder weniger) perfekt zur Welt kommen, also irgendwie durchdacht sind (selbst die Männer ;-). D.h. auch der Blinddarm oder irgendwelche Weisheitszähne oder eben Vorhäutchen haben ihren Sinn, auch wenn sich der nicht immer gleich erschließt. Von daher denke ich: Ohne Not nix wegschnippeln.
Nun könnte man dem entgegenhalten, daß ja der Sinn des besagten Häutchens gerade in der Entfernung liegt. Das könnte sein, dann fände ich eine ausdrückliche göttliche Gebrauchsanweisung aber nett. Da viele Kulturen auch ohne Beschneidung auskommen, wage ich einen göttlichen Imperativ diesbezüglich zu bezweifeln. Nebenbei: Beim Hymen, einem andern Häutchen, wird allenthalben sogar großen Wert auf dessen Intaktheit gelegt.
Eltern lassen ihre Kinder beschneiden, wenn ich das recht verstehe, um zu zeigen, daß sie Teil der jeweiligen religiösen Gemeinschaft sind und um ihre Gottgefälligkeit zu zeigen. Die Zugehörigkeit zu einer Religion muß jedes Individuum für sich entscheiden, für mich ist das ein Bekenntnis und nichts in, das man hineingeboren wird. Mag sein, daß das ein etwas verkopfter Standpunkt ist, aber die Religionsfreiheit sehe ich nicht nur als Freiheit gegenüber dem Staat, der da nicht reinpfuschen soll, sondern auch für jedes Individuum, das von keiner weltanschaulichen Organisation einfach so vereinnahmt werden soll.
Einen Teil, wie unbedeutend er auch sein mag, eines anderen zu opfern, um die eigene Demut und Gottesfurcht zu bekunden, finde ich nicht so recht nachvollziehbar. Wahre Opfer kann doch jeder nur für sich selbst bringen. "Fremdopfer" finde ich blöd. Ich möchte Niemandes Schachfigur (Bauernpfer) sein und auch niemanden dazu degradieren.
Ich befürworte daher, daß jeder selbst entscheiden sollte, ob er sich beschneiden lassen möchte oder nicht und welcher Religion er zugehören möchte. Wahrscheinlich kann man mit ca. 14 oder 16 Jahren so etwas entscheiden.
Vielleicht verkenne ich damit den tranzendenten Teil der Beschneidung, den diese rituelle Handlung haben mag, aber den hätte sie ja dann wohl auch noch im fortgeschrittenen Alter.

2. Sollte man dies staatlich regeln und evtl. unter Strafe stellen?

Nein.
Da es meines Wissens keine starke Bewegung von männlichen "Beschneidungsopfern" gibt, der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nicht so gravierend ist und auch einige Argumente für die Sinnhaftigkeit der Beschneidung existiern, bedarf es hier keiner staatlichen Regelung.
Ich denke, daß die meisten Eltern verantwortunsbewußt und liebevoll ihrem Nachwuchs gegenüberstehen und selbst in der Lage sind, zum Wohle ihres Kindes zu entscheiden. Falls es in D. viele Fälle von "Kurpfuscher" geben sollte, müßte man vielleicht die medizinische Vorgehensweise vorschreiben, aber auch davon ist mir nichts bekannt und kann ich mir auch nicht so recht vorstellen, weil, wie gesagt, die meisten Eltern verantwortunsbewußt und liebevoll ihrem Nachwuchs gegenüberstehen...