hallo

bongofury,

aus dem link in deinem blogeintrag:

Antwort auf:
«Sie übertragen Facebook hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen (…)».


die rechte sind übertragbar, somit auch verkaufbar.
du selbst darfst das zwar auch noch, da du der urheber bist und nur eine nichtexclusive lizenz zur verwertung erteilt hast, aber nur, wenn man dich danach fragt, anstatt facebook.

so verstehe ich das jedenfalls.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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