hallo

nein, der arzt wurde freigesprochen. es läge ein sogenannter verbotsirrtum vor.
aber wer künftig beschneidet, muss mit einer verurteilung wegen körperverletzung rechnen. es ist aber weiterhin jeder richter frei, eine güterabwägung zugunsten der beschneidung zu treffen.



gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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