Wie gut, daß man wenigstens noch die Nabelschnur straffrei durchtrennen darf.

Immerhin ist das Urteil vom Kölner Landgericht noch kein letztinstanzliches.

Diese Klage gegen den Lehrer finde ich absolut verfehlt. Vielleicht ist das "Androhen des Ohrabbeißens" nicht besonders pädagogisch wertvoll, aber das kann man doch nur aus der jeweiligen Situation heraus nachvollziehen. Klassisches Mücke-zu-Elefant-aufpusten.