hallo

merlina,

wahrscheinlich haben die richter, die dieses urteil gefällt haben, nicht anders gekonnt.
die müssen sich an die geltenden gesetze halten.

das problem wird werden, wie man mit der jüdischen beschneidung umgeht.

meiner meinung nach werden ab heute viel mehr vorhautverengungen diagnostiziert, was dazu führt, dass die krankenkasse zahlt.
paradox ist ja, dass der junge, der vor verstümmelung geschützt werden soll, sechs monate vorher noch hätte abgetrieben werden dürfen.

aber was soll's. an der praxis wird das nichts ändern.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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