also, ich habe auf tangs meldung nochmal nachgefragt, bei der VHV gilt folgendes:
marokko ist generell nicht eingeschlossen
in ausnahmefaellen und auf besondere anfrage wird eine eindeckung maximal einmal im jahr fuer maximal 6 wochen auf antrag vorgenommen.
eine lokal abzuschliessende versicherung wird anteilig in hoehe der evtll. kosten der eindeckung durch vhv erstattet.
d.h. alle die mit ihren autos bis zu max 6 monate im land sind, haben keine gueltige versicherung aus deutschland!!!!!!und wenn sie keine vor ort abgeschlossen haben und die geht meines wissens maximal 3 monate, dann haben sie garkeine. da sollte mal den oberfoerster einschalten. wer hat kontakt zur versicherungsbransche????

\:o


du hast noch nicht einmal nicht den ocean gesehen? die reden von nichts anderes im himmel! knocking on heavens door