Original geschrieben von: twikezora
jaja, Borgward,

Nullsummenspiel bei Neuwagen. ABer wenn Sie mit ihrem gebrauchten Wagen reinfahren will????

Gruesse

Zora


hallo

muddu beantragen,wäre schade wenn nix geht.war nur so ein gedanke.
(evtl als fahrrad mit hilfsmotor deklarieren)=)))

wenn gebraucht ,dann wird geschätzt. oder gibt es da listenpreise.?
wenn geschätzt wird solltest du zum zeitpunkt der schätzung
für einen desolaten zustand deines töftöf sorgen.
und dem schätzer tief in die augen schauen.

kukst du hier:

§ 14 Erstattung oder Erlaß

(1) Die Einfuhrumsatzsteuer wird erstattet oder erlassen in den
in den Artikeln 235 bis 242 Zollkodex bezeichneten Fällen in sinngemäßer Anwendung
dieser Vorschriften und der Durchführungsvorschriften dazu.

(2) Die Erstattung oder der Erlaß hängt davon ab,
daß der Antragsteller hinsichtlich der Gegenstände nicht oder nicht in vollem Umfang
nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Satz 1 gilt nicht für die Fälle des Artikels 236 Zollkodex.



http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/procedural_aspects/general/community_code/index_de.htm

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992R2913:20070101:DE:PDF

best regards
borgward