Original geschrieben von: sara79
Hallo!

Danke für Eure Antworten.
Es ist soweit unbekannt ob der Schuldner in D. gemeldet ist, da er nach eigenen Angaben ein deustches Konto hat ist aber davon auszugehen. Grund des Nichtbegleichens der Rechung wird kein Geldmangel sein, ob er eine Rente bekommt weiss ich jedoch nicht.

Was ist Falle des Einschaltens eines Deutschen Anwaltes mit den Kosten, die ja vorfinazioert werden müssen? Werden die dann zu dem Rechnungsbetrag dazugezählt und sind vom Schulder einzutreiben oder muss die Firma das auf Ihre Kosten machen?

Was wäre im Falle, dass der Schuldner nicht aufzufinden ist, kein Kontakt zustand kommt oder er gar verstorben sein sollte?

Danke nochmal und Viele Grüsse
Sara



hallo

nur weil er ein konto in D hat muß er da nicht gemeldet sein.

hast du die übliche prozedur, 1.mahnung,fristsetzung,2. mahnung usw schon hinter dir ?
dann hast du eine postanschrift.

wenn du einen rechtsanspruch durchgesetzt hast
und das konto ermittelt ist
kannst du eine kontopfändung machen.
dann bewegt sich nichts mehr auf dem konto.

es gibt auch die taschenpfändung

sämtliche kosten mußt du vorfinanzieren,
die kannst du dann komplet beim schuldner vollstrecken

wenn er nicht aufzufinden oder verstorben ist, kannst du nicht vollstrecken.

ein fähiger anwalt ist wichtig aber selten.
1 bis 2 jahre kann sich sowas hinziehen,
mit einspruch gegen den mahnbescheid,
revision gegen das erste urteil usw.

klopf das alles erst mal gut ab.

wie beschrieben,
kannst den mahnbescheid selbst bei gericht einreichen,
aber wenn du da nicht fit bist ist das schlecht,
weil er evtl. wegen formfehler anfechtbar ist.

aktuell hast du ja auch keine 1000,- verloren. das ist ja der rechnungsbetrag

den entgangenen gewinn mußt du abziehen.
mit der steuer kannst du das auch gegenrechnen.

frag dich wie das passieren konnte
und zieh daraus die konsequenzen.
dann kann der verlust für die zukunft
eine gute investition sein.

erkundige dich bei einem anwalt nach den kosten,
es wird sich in grenzen halten,
wenn der schuldner keinen einspruch einlegt.

wenn du einen titel hast, wirst du sehen, ob du ihn vollstrecken kannst
damit hast du dann 30 jahre zeit und kannst alle 3 jahre die
eidesstattliche versicherung vom schuldner verlangen wenn du willst.
das kostet jedesmal ca 150,-

entweder will jemand nicht zahlen oder er kann nicht zahlen.
ich denke er will nicht zahlen.
denn wer nur nicht zahlen kann ,wird ,wenn er denn willig ist zu zahlen ,
auf dich zukommen,ein angebot machen,zahlungsaufschub,abzahlung usw.
und dies auch versuchen einzuhalten.

jemand der nicht zahlen will,wird schon erfahrung haben (rentner)und wissen
was zu tun ist.da gibt es spezialisten.

bemüh dich deinen schaden in grenzen zu halten,
falls du dir es nicht leisten kannst.

alles gute

best regards
borgward

Last edited by Borgward; 08/05/12 07:41 PM.