Asalamualaikum Sarah

Wenn der übliche Weg ausgeschöpft ist
(Rechnung, Erinnerung und Mahnungen mit konkretem/fristgerechtem Zahlungsziel und letztlich dem Hinweis, das man es gerichtlich eintreiben wird)
kann man bei Gericht einen Mahnbescheid erwirken. Widerspricht der Schuldner diesem nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid.
Für Mahn- und Vollstreckungsbescheid braucht man erstmal keinen Anwalt.
Aber auch wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht und man klagen muss, ist der Anwalt kein muss
(man sollte allerdings wirklich gut vorbereitet zur Verhandlung erscheinen).

de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

(so ungefähr und ohne Gewähr)
wassalam