Hallo!

Danke für Eure Antworten.
Es ist soweit unbekannt ob der Schuldner in D. gemeldet ist, da er nach eigenen Angaben ein deustches Konto hat ist aber davon auszugehen. Grund des Nichtbegleichens der Rechung wird kein Geldmangel sein, ob er eine Rente bekommt weiss ich jedoch nicht.

Was ist Falle des Einschaltens eines Deutschen Anwaltes mit den Kosten, die ja vorfinazioert werden müssen? Werden die dann zu dem Rechnungsbetrag dazugezählt und sind vom Schulder einzutreiben oder muss die Firma das auf Ihre Kosten machen?

Was wäre im Falle, dass der Schuldner nicht aufzufinden ist, kein Kontakt zustand kommt oder er gar verstorben sein sollte?

Danke nochmal und Viele Grüsse
Sara


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