ganz deiner meinung koschla
ist ja selten hier im forum

pfändungsfreigrenze ca 950,-
Liegt das monatliche Einkommen des Rentners über der festgesetzten Freigrenze, dann wird die Differenz zu gleichen Teilen an den Gläubiger und den Schuldner verteilt. Dies gilt jedoch nur bis zu einer Einkommenshöchstgrenze. Alles, was darüber geht, wird vollständig an den Gläubiger abgeführt. Lebt im Haushalt des Rentners noch ein unterhaltspflichtiges Familienmitglied, dann erhöht sich die Freigrenze um einen bestimmten Betrag

bets regards
borgward