hallo
hier mal so ein besipielvon den gelehrten:

Rechtsgutachten-Nr.: 7567

Von dem Rechtsgutachter Scheich Salih al-Fausan, einem der einflussreichsten muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens

Die Begrüßung ist Ausdruck von Zuneigung dem anderen gegenüber.
Ein Muslim darf einen Ungläubigen nicht mögen, weil Allah keine Ungläubigen mag.
Allah hat den Gläubigen verboten, den Ungläubigen zu mögen:
' O die ihr glaubt, nehmt euch nicht meinen Feind und euren Feind zu Freunden,
ihnen Liebe erbietend, da sie doch die Wahrheit leugnen, die zu euch gekommen ist.' (Sure 60,1).

Das Benutzen aller Begrüßungen [dem Nichtmuslim gegenüber], wie 'Guten Morgen',
ist verboten, weil es ein grundsätzliches Grußverbot gibt und eben, weil der Gruß ein Ausdruck von Zuneigung ist."
Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&id=7567

lustig

best regards
borgward