Hallo!

Meines Wissens nach gibt es für PKW keine Ausnahmen ( Außer das schon im Forum besprochene Beispiel der marokkanischen Rentner aus den Ausland).
Der Zoll und die Steuern für PKW werden auch für Auswanderer erhoben.

Dein Hausrat ist auch nur unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei nach Marokko einzuführen.
Erstens eine Abmeldebescheinigung mit entsprechender Übersetzung und Legalisation vom marokk. Konsulat in Deutschland. Dann Vollmacht falls du nicht selbst beim Transport und der Einfuht dabei bist. Außerdem wird dieses Verfahren eigentlich nur für Marokkaner, die aus dem Ausland wieder nach Marokko zurückziehen angeboten. Für Deutsche Auswanderer wird das meist nicht anerkannt. Im Falle eines Marokk. Ehepartners geht es es wohl noch, aber sonst habe bisher nur von Ablehung des Konsulats gehört wenn es um Deutsche ging.( was nicth heisst dass es auch Ausnahmen geben kann).
Gruss
Sara


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