Nach der allgemein gültigen islamischen Rechtsauffassung wird der Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft. Die älteste Rechtsquelle, die die Todesstrafe bei Apostasie legitimiert, ist, wie oben dargestellt, nicht im Koran, sondern – wie eingangs erwähnt – in der zweitwichtigsten Quelle der Jurisprudenz, im Hadith und in dem damit verbundenen Konsens (Idschmāʿ) der Rechtsgelehrten nachweisbar. Der Prophetenspruch: „wer seine Religion wechselt, dem schlagt den Kopf ab“ erscheint in der kodifizierten Rechtsliteratur erstmals im Muwaṭṭaʾ des medinensischen Gelehrten Malik ibn Anas mit einem zunächst unvollständigem Isnad als Rechtsdirektive Mohammeds.
Übrigens, Malik ibn Anas wurde 711 geboren.

Freiheit im Glauben!?
Theoretisch schon, sowie dieses Mädchen theoretisch die Möglichkeit hatte, nein zu dieser "Heirat" zu sagen.
Wie es praktisch damit asschaut sieht man nicht nur an diesem traurigen Ergebnis.
Komisch auch, das in Rabat vor der Kirche immer wieder Leute kontrolliert werden, die die Absicht haben, diese zu betreten.
Dient aber sicher nur der Sicherheit, oder?
Oder das "Abtrünige" sich geheim treffen müssen,
wie ich selbst gesehen habe.
Ach ja, ich bin auch Moslem, sogar mit Papier und marokkanischem Sigel,und habe dadurch auch unbeschränkten Zugang zu allen dementsprechenden Örtlichkeiten.
Entsprechende Anwürfe in Richtung "Katholik" bleiben somit wirkungslos.

Last edited by khati; 17/03/12 07:34 PM.