hallo

Antwort auf:
Ich denke auch, daß es hier eher um "verlorene Unschuld" und deren Folgen geht. Wenn die Familie, die Tochter und der Täter eine einvernehmliche Lösung finden, dann hält sich der Staat raus.
...
"Wo kein Kläger, da kein Richter."


so sieht es aus, auch in dem fall.
im focus steht:

Die Hochzeit wurde laut den Frauenrechtsaktivisten von einem sogenannten Familiengericht in Larache angeordnet, nachdem sich die Familien von Opfer und Täter darauf verständigt hatten. Möglich wurde die Einigung demnach durch den Artikel 475 des marokkanischen Strafrechts, wonach der Vergewaltiger im Fall einer Hochzeit mit seinem Opfer einer Strafe entgeht....
Mädchen tötet sich nach Zwangsheirat mit Peiniger: Marokkanische Ministerin fordert Frauenschutz-Gesetz - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/weitere-meld...aid_724514.html


das sind zwei grobe schnitzer drin.
1. der artikel 475 wendet sich nicht an vergewaltiger, sondern an die fälle der freiwillig oder betrügerisch verlorenen unschuld.

2. der richter hat die heirat nicht angeordnet, sondern genehmigt nachdem sich die famillien geeinigt hatten und das mädchen seine zustimmung gegeben hat.
wie die zustimmung zustande gekommen ist, ist nicht sache des gerichts.

eine möglichkeit ist, dass der richter gar nichts von der vergewaltigung wusste und nach bestem gewissen zum wohle des mädchens entschieden hat.

das ganze ist keine sache des islam oder der marokkanischen gesetze, sondern eine zwischenmenschliche tragödie, wie sie immer und überall vorkommen kann.
und dazu ein schönes beispiel, wie man etwas aufbläst.
die kernpunkte der kritik sind so gar nicht gegeben.

das mädchen wurde nicht vom gericht dazu verdonnert, ihren vergewaltiger zu heiraten, sondern sie bekam die erlaubnis, den mit dem sie schon geschlechtsverkehr hatte, vor dem normalen heiratsalter von 18 jahren zu heiraten.

dafür, dass die eltern ihre tochter unter druck setzten, oder auch die schwiegereltern die famillie der tochter, kann der richter nichts und der islam auch nicht. der richter darf nur das beurteilen, was gesagt wird und da war keiner der mitdiskutanten und auch keiner der journalisten dabei.
und der islam heisst die zwangsverheiratung nach einer vergewaltigung nicht gut. auf jedenfall nicht der in marokko praktizierte.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

Google+