Der zweite Teil lautet:
"Wenn eine heiratsfähige Minderjährige, die so (meint also ohne Gewalt) entführt oder verleitet wurde, ihren Entführer (und nicht Vergewaltiger das wäre "violeur") geheiratet hat, kann dieser nur (strafrechtlich) verfolgt werden, wenn Personen gegen ihn Klage erheben, die auch das Recht haben eine Annulierung der Ehe zu beantragen und kann nur verurteilt werden, nachdem die Annulierung der Ehe verkündet wurde."

Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, daß zumindest nach diesem Paragraphen, ein Vergewaltiger nicht straffrei ausgehen würde. Da mag es noch evtl. einen anderen Paragraphen geben.

Aber das ist natürlich eine eher juristische Betrachtungsweise. Vielleicht ist es auch so, daß in der Bevölkerung eine weniger differenzierte Sicht der Dinge verbreitet ist. Hier weiß ja auch kein Normalsterblicher aus dem Stehgreif, was z.B. genau der Unterschied zwischen Mord und Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge o.ä. ist.

Ich denke auch, daß es hier eher um "verlorene Unschuld" und deren Folgen geht. Wenn die Familie, die Tochter und der Täter eine einvernehmliche Lösung finden, dann hält sich der Staat raus.
Anderenfalls, bei Vergewaltigung i.e.S., ist das bestimmt, wie bei uns ein Offizialdelikt, wird also von staatlicher Seite verfolgt, sofern der "Staat" davon etwas mitkriegt.
Aber auch bei uns gibt es nicht umsonst den Spruch: "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Es ist einfach traurig, daß das Mädel keinen anderen Ausweg wußte und wohl auch nur wenig "Infrastruktur" wie hierzulande z.B. Frauenhäuser und Beratungsstellen vorhanden ist.