hallo

Antwort auf:
"Wer ohne Gewalt einen Minderjährigen unter 18 Jahren bedroht oder betrügt, entführt oder verleitet/verführt oder versucht zu entführen oder zu verführen wird mit Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren und einer Geldstrafe von 200 bis 500 Dirham (so wenig?) bestraft."


das ist wohl eher für die fälle gedacht, in denen ein schäferstündchen schiefgeht.

ist das mädchen entjungfert und er heiratet sie dann nicht, muss er in's gefängnis.

wir wissen, wie fast immer in solchen fällen nur das, was uns berichtet wird.
ein richter kann kein mädchen zur heirat zwingen, er kann nur sein ok geben, wenn um eine heiratserlaubnis gefragt wird.
über die eltern wissen wir nichts. wieviele kinder haben sie, wo wohnen sie, wie verdienen sie ihren lebensunterhalt?

wenn das arme hunde sind, die nicht über die runden kommen, müssen sie halt schauen, dass sie ihre töchter verheiratet bekommen um eine esserin weniger zu haben.
ein entjungfertes mädchen hat es aber schwer, einen ehemann abzubekommen, der sie aus liebe heiratet.
die sind dann in ihren armutszwängen drin und es ist dann egal ob sie moslems, christen, buddhisten oder atheisten sind.
überall, wo armut herrscht, müssen die kinder dazu verdienen oder gehen.
mit armut meine ich nicht eine h4- berechtigung vorweisen zu können.
von mangelnder elternliebe ist gut zu reden, wenn man nicht in der situation ist, seine kinder nicht ernähren zu können.
wir wissen es nicht.

ein vergewaltiger geht nicht straffrei aus, wenn er angezeigt, statt geheiratet wird und alles nach recht und gesetz abgeht.


gruss
Najib

ps:

in nrw ist neulich ein pärchen verurteilt worden, das ein kind gezeugt hat, nur zum zweck es zu missbrauchen.
was sie dann auch getan haben, als es 3 monate alt war.

die hatten keinen moslemischen hintergrund.

Last edited by Najib; 17/03/12 12:42 AM.

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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