Was ich erstaunlich finde ist, daß in dem Gesetzestext ausdrücklich drin steht, daß:

"Wer ohne Gewalt einen Minderjährigen unter 18 Jahren bedroht oder betrügt, entführt oder verleitet/verführt oder versucht zu entführen oder zu verführen wird mit Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren und einer Geldstrafe von 200 bis 500 Dirham (so wenig?) bestraft."

Eigentlich dürfte ein "richtiger" Vergewaltiger dementsprechend nicht straffrei ausgehen.
Klar, die Beweislage ist im Einzelfall natürlich schwierig.
Oder verstehe ich da etwas falsch?