hallo
Der Kuppeleiparagraph bezog sich nur und ausschliesslich auf die Genehmigung der Eltern, dass Tochter mit Freund zuhause übernachten darf.
und darauf, dass unverheiratete kein gemeinsames hotelzimmer nehmen dürfen und dass es überhaupt verboten war, gelegenheit für den ausserehelichen verkehr zu schaffen.
Darauf haben die Eltern schonmal keinen Einfluss. Also auch kein Kuppeln.....Zudem wurde generell dieser Paragraph nach 1945 nur noch äusserst selten angewandt. Genau wie 175. Nämlich so gut wie gar nicht mehr.
Auch in Kaffees, Kinos, Parks usw. durften ledige Pärchen unbeschadet verkehren.
das dürfen sie heute noch nicht. egal ob verheiratet oder unverheiratet. es könnten ja kinder anwesend sein.
Sorry, Meister Najib,....ich war mehr als 20 Jahre mit meiner marokkanischen Freundin unterwegs und wir hatten auch Hotelzimmer, ohne dass sie gleich als Nutte angesehen wurde. Und wir waren in Caffees gesessen und in Parks und sind zusammen mit den Kindern am Strand flaniert.
Sogar Händchen haben wir gehalten. Bescheiden und die örtlichen Sitten beachtend.
Aus dem PA ist die gemeinsame Adresse ersichtlich.
aber nicht, dass sie in einer gemeinsamen wohnung wohnen und miteinander verheiratet sind.
eine gemeinsame adresse im plattenbau sagt über den zivilrechtlichen stand nichts aus.
Es geht einen marokk. Polizisten überhaupt nix an, wie 2 Leute in einem Auto zueinander stehen. Zumal eine davon Österreicherin ist.
Und nochmal: Von meiner Gesellschaft im Süden führt niemand seine Heiratsurkunde mit. Marokkanischer Ausweis. Basta.
Probleme gabs nie. Auch nicht bei gemischter unverheirateter Besetzung im Auto.
ok, wenn das so ist, dann rate auch ich der verunsicherten lusil nicht auf ihren freund, sondern auf den klabautermann zu hören.
letztendlich kann mir ihr urlaub genauso egal sein, wie er dir ist.
gruss
Najib