hallo


Antwort auf:
Der Kuppeleiparagraph bezog sich nur und ausschliesslich auf die Genehmigung der Eltern, dass Tochter mit Freund zuhause übernachten darf.

und darauf, dass unverheiratete kein gemeinsames hotelzimmer nehmen dürfen und dass es überhaupt verboten war, gelegenheit für den ausserehelichen verkehr zu schaffen.

Antwort auf:
Auch in Kaffees, Kinos, Parks usw. durften ledige Pärchen unbeschadet verkehren.


das dürfen sie heute noch nicht. egal ob verheiratet oder unverheiratet. es könnten ja kinder anwesend sein.

Antwort auf:
Aus dem PA ist die gemeinsame Adresse ersichtlich.


aber nicht, dass sie in einer gemeinsamen wohnung wohnen und miteinander verheiratet sind.
eine gemeinsame adresse im plattenbau sagt über den zivilrechtlichen stand nichts aus.

Antwort auf:
Und nochmal: Von meiner Gesellschaft im Süden führt niemand seine Heiratsurkunde mit. Marokkanischer Ausweis. Basta.
Probleme gabs nie. Auch nicht bei gemischter unverheirateter Besetzung im Auto.


ok, wenn das so ist, dann rate auch ich der verunsicherten lusil nicht auf ihren freund, sondern auf den klabautermann zu hören.
letztendlich kann mir ihr urlaub genauso egal sein, wie er dir ist.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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