Liebe Forumsteilnehmer,

ich hoffe, dass jemand von euch genug Erfahrungen mit der marokkanischen Bürokratie gemacht haben, um mir zu helfen. Mein marokkanischer Mann und ich möchten eine deutsche Heiratsurkunde in Deutschland beantragen. Wir hatten im Ausland (USA) geheiratet und benötigen nun für diese deutsche Heiratsurkunde eine Geburtsurkunde meines Mannes, die vom deutschen Konsulat in Marokko legalisiert wurde.

Um die Geburtsurkunde aber im Konsulat legalisieren zu können, müssen vorher lt. Angaben des Konsulats zwei Vorbeglaubigungen erfolgen:

1. bei einem Gericht der 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde
2. bei der Außenstelle des marokkanischen Außenministeriums in Rabat (Annexe du Ministère des Affaires Etrangères, Av. d'Alger - 8, rue Tétouan, Rabat)

Das habe ich auch bei einigen von euch hier im Forum gefunden, wenn es um Hochzeiten hier ging.

Meine Fragen sind nun:

1. Ist mit Geburtsurkunde das grüne DIN-A 5 Dokument gemeint, was einem die marokkanischen Behörden ausstellen? Da steht ja drauf, dass es sich um einen Auszug aus dem Geburtenregister handelt. Gilt dies?

2. Mein Mann ist in Casablanca geboren und diese Auszüge aus dem Geburtenregister haben wir bisher immer auch in Casablanca erhalten. Wo müsste ich denn dort hin, um es bei einem Gericht der 1. Instanz vorbeglaubigen zu lassen? Hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht? Welches Gericht ist dafür zuständig? Wo in Casablanca wäre das? Was ist zu beachten?

Ich wäre euch wahnsinnig dankbar, wenn ihr mir mit euren Erfahrungen mit marokkanischen Dokumenten und deren Legalisation weiterhelfen könntet!

Shukran wa beslama!

Volubilis.



Last edited by volubilis; 01/02/12 02:04 PM.